Hinweis

Die Auswahl der eingesetzten Maschinen und Geräte sowie die Durchführung der Arbeiten obliegt im Rahmen des erteilten Auftrags ausschließlich unseren Mitarbeitern. Dabei achten diese stets auf Gründlichkeit und Vorsicht. Unsere Tätigkeiten, wie Reinigung, Beseitigung von Verstopfungen und Hindernissen, TV-Inspektion sowie Ortung, sind Bestandteil eines Dienstvertrages. Eine Erfolgsgarantie können wir jedoch nicht übernehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen Anlagen bestimmte Hindernisse (z. B. Rohrbrüche, starker Wurzeleinwuchs, Fremdkörper, fehlende oder fehlerhafte Anschlüsse, zu viele Bögen) bestehen können, die vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar sind. Bei starken Ablagerungen kann es bei der Entfernung auch zu Beschädigungen der Rohre (z. B. aus Stahl, Gusseisen, Steinzeug, Kunststoff oder Eternit) kommen. Sollte die Arbeit im Rahmen eines Werkvertrages erfolgen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Voraussetzungen für den geschuldeten Erfolg der Arbeit zu schaffen. Dazu können beispielsweise das Freilegen von Kanälen und Leitungen oder das Aufstemmen eines Fußbodens zur Reparatur von Rohrschäden und Beseitigung von Verstopfungen erforderlich sein.